Mit kleinem Schritt zum Öko-Fahren!
Elektrifizierung bestehender Parkplätze
Ladeeinrichtungen für Mietwohnungen, Ferienapartments und kleine Unternehmen!
Wir helfen den Beitrag zur Mobilitätsentwicklung zu leisten und bieten Ihnen einen kostengünstigen Lösungsvorschlag an!
E-Mobilität ist in aller Munde und sie ist unverzichtbar!
Das Laden im Mehrfamilienhaus oder einer WEG ist allerdings mit technischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden.
Was Sie wissen müssen:
Ein Mieter kann Montage einer Ladestation verlangen (§ 554 BGB n. F.) und gleiches kann von einem Wohnungseigentümer erwartet werden (§ 22 Abs. 2 WEG).
In letzten Monaten haben wir uns intensiv mit Nachrüstung der bestehenden Parkstellen beschäftigt. Viele unserer potenziellen Kunden sind in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder kommen zu uns als privater Vermieter von Ferienwohnungen mit einem Wunsch, Ladestationen auf Parkplätzen in bestehenden Wohnanlagen installieren zu lassen. Aufgrund der zu hohen Umbaukosten oder fehlenden Ladeinfrastruktur mussten unsere Kunden leider warten.
Ab jetzt ist das die Vergangenheit!
Wir haben eine Lösung entwickelt, die eine Nutzung der Ladestationen für alle Hausbewohner gleich gerecht angeboten wird. Sie passt ideal do, wo die Neuerrichtung eines Stromanschlusses am meisten scheitert!
Wir stoßen gleich zu Beginn auf zwei wichtige Fragen:
Reicht die Hausanschlussleistung für zusätzliche Lademöglichkeiten aus?
Und was wird der Umbau kosten?
Mit unserer technischen Lösung halten wir die Umbaukosten auf ein absolutes Minimum. Dabei bieten wir technische Sicherheit für jeden Anschluss auf höchstem Niveau an. Die Ladeleistung kann während der Nutzung dynamisch auf Größe des Hausanschlusses oder Anschlusspunktes der jeweiligen Wohnung reguliert werden.
Was sind aktuelle Herausforderungen in bestehenden Wohnanlagen?
In Meisten Fällen ist der Hausanschluss nur für eine bestimmte Leistung ausgelegt und es bleibt wenig in Reserve.
Ein Betrieb einer oder zweier Ladestation ist ohne intelligente Steuerung ist nicht möglich.
Es benötigt genaue und dynamische Anpassung der Bezugsleistung.
Bei einem zusätzlichen separaten Anschluss würden dem Vermieter immens hohe Kosten anfallen. Denn die gesamte elektrische Hausanlage muss auf jenen Standard gebracht werden, der zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns geltend ist.
Wir bieten dagegen Lösungen an, die das Maximum aus einem Hausanschluss clever ausschöpfen und die bestehende Haustechnik nicht gefährden werden.
Leistungsreserve des bestehenden Hausanschlusses
Ein Stromausfall der gesamten Wohnanlage kann verursacht werden, wenn maximale Kapazität des Hausanschlusses überschritten wird.
Das Verhalten der Verbraucher ist trotz der Kenntnis über ausgelegter Anschlussleitung nicht vorherzusehen.
Gewöhnlich gehen wir bei Berechnung der Leistungsreserve immer von einem theoretisch ermittelten Leistungsbedarf aus.
Dabei berücksichtigt werden, natürlich Gleichzeitigkeitsfaktoren in Abhängigkeit der Anzahl am Hausanschluss angeschlossener Verbraucher.
Wir empfehlen unseren Kunden immer gleich die Option mit Lastmanagementsystem von uns installieren zu lassen. Dabei wird der Energiebedarf ständig überwacht. Übersteigt die zusätzlich benötigte Ladeleistung der E-Ladepunkte die Leistungsreserve des Hausanschlusses, so regelt das Lastmanagementsystem die maximale Ladeleistung der Ladestationen automatisch herunter.
Teilen ist angesagt. Wir müssen unsere Ressourcen sparen!
Anstatt jeweils eine Leitung zwischen dem Stromzähler eines Mieters und seinem Parkplatz zu legen, stellen wir nur eine Verbindung her.
Wir schließen unsere intelligente Steuerung an und legen nur eine Leitung zu Ladestation nach Außen.
Alle Mieter können nach erfolgreicher Autorisierung das Elektroauto über ihren eigenen Stromanschluss laden. Unnötige Montage von vielen unbenutzten Wallboxen wird hier nicht mehr benötigt sein.
Durch Teilen innerhalb der Wohngemeinschaft sparen Sie an überflüssigem Material und teuren Ladestationen.
Gar kein Ärger mehr!
Wenn jemand doch nach einer Zeit zu dem guten alten Verbrenner wechseln möchte, braucht man nicht mehr Gedanken darüber zu machen, dass die Kosten für individuelle Ladelösung umsonst ausgegeben zu haben.
Und man erspart den Ärger beim Parkplatzwechsel, welche von meisten Vermietern nur für die E-Autos angeboten werden.
In der Regel wird ein Mieter bei Nichtnutzung gebeten, den Platz mit einem angehenden E-Mobilisten zu tauschen.
Das entfällt jetzt!
Wie hoch sind die Umbaukosten eigentlich?
Je nach Gebäudetechnik und Entfernung der Stellflächen haben wir immer mit variierenden Kosten zu tun.
Der wesentliche Teil hängt allerdings davon ab, wie der Anschluss von Wallboxen in bestehenden Wohnanlagen außerhalb des Wohngebäudes ermöglicht werden kann.
Wir stehen hier meistens vor großer Herausforderung, die Leitung zwischen dem Zählerraum und dem Parkplatz zu verlegen. Das ist der wesentliche Kostenfaktor. Der Rest ist ziemlich überschaubar.
Trotz werden wir eine Besichtigung vor Ort nicht umgehen können, um Kunden einen genauen Preis zu nennen.
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Kostenaufteilung:
- Elektrischen Installation der Steuerung mit einzelnen Zählerpunkten und Ladestationen
- Materialkosten für Wallboxen/Standsäulen mit Wallbox
- Ausführung von Grabungsarbeiten für Verlegung von Leitungen im Außenbereich
Stromkosten Abrechnung
Das Laden erfolgt durch eigenen Wohnungszähler.
Jeder Mieter bezieht den Strom über seinen Anschluss.
Das E-Auto wird somit vom selben Energieanbieter mit Strom versorgt und zählt für den Mieter zu einem gewöhnlichen Großverbraucher wie der Herd oder Durchlauferhitzer.
Allerding muss man mit hohem Stromverbrauch rechnen.
Eine Recherche, ob eine Alternative für einen besseren Stromvertrag in Frage kommt, z.B. Umstieg auf Ökostrom, ist auf jeden Fall zu empfehlen!
Rechtliche Hürden
Für Wohnungseigentümer bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft.
Denn die Kosten für Anschluss der Ladestationen auf den vorgesehenen Abstellflächen die gesamte Eigentümergemeinschaft trägt.
Auch wenn der Anschluss nur teilweise für bestimmte Gruppe der Benutzer gewünscht ist, bedarf es einer Zustimmung der Hausverwaltung bzw. übrigen Miteigentümer.
Der Betrieb, Wartung und damit verbundener Service erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft.
Versteckte Kosten
Die von uns installierte Steuerung muss mit Allgemeinstrom versorgt werden. Der Wohngemeinschaft entstehen dadurch laufende Stromkosten. Und natürlich nicht zu vergessen regelmäßige Wartungsintervalle!
Während der Ladung entsteht die Dauerbelastung des Hausanschlusses.
Durch Dauerbelastungen ist die Elektroinstallation besonders beansprucht.
Um frühzeitig Fehler an der Anlage erkennen zu können, muss jährlich Elektroprüfung nach DGUV V3 durchgeführt werden.
Umsetzung
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Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot:
Wir prüfen Ihre Hausinstallation und klären mit Ihrem Netzbetreiber die Anschlussbedingungen. Danach unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und unser Lösungsvorschlag - Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausverwaltung und tragen Sie Ihr Anliegen vor.
- Nachdem ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft beschlossen worden ist, kümmern wir uns um die Umsetzung.
Vorteile im Überblick
- Ressourcen schonend und kostensparend
- Kein zusätzlicher Stromzähler notwendig - Abrechnung wie gewöhnlich, über Wohnungszähler
- Variable Tarife durch freie Auswahl an Stromanbietern
- Keine Leistungserhöhung des Hausanschlusses notwendig
- Keine zusätzlichen Kosten beim Netzbetreiber
- Betrieb ohne fixe Zuordnung von Stellplätzen
- Laden der E-Bikes/E-Roller inklusive
- Laden nur mit Berechtigung
Was sind aktuelle Herausforderungen in bestehenden Wohnanlagen?
Problem: Leistungsreserve des bestehenden Hausanschlusses
Mit unserer Steuerung schaffen wir unabhängiges Laden für Alle!
Sie sparen am Verwaltungsaufwand und an zusätzlichen Hausanschlusskosten!Installation von Steuerungseinheiten für Ladeeinrichtungen
- Hausanschlusskosten entfallen
- Abrechnung wie gewöhnlich
- Stromanbieter wie gewöhnlich
- Hausanschluss keine Leistungserhöhung
- Einbauort Wallbox ohne fixe Zuordnung
- Sicherheit geprüfte Schutzeinrichtungen
- Schutz Laden nur mit Berechtigung