Wenn Ihnen Umweltschutz am Herzen liegt, planen Sie unbedingt eine
Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher ein. Sie werden auf lange Sicht Ihre
Stromkosten stark senken können und den erzeugten Strom genügend für Eigenbedarf
haben z.B. für kommende E-Mobilität. Die Speicher erlauben den Strom direkt von
PV-Anlage für Eigenbedarf aufzunehmen. Wenn die Batterien der PV-Anlage
vollgeladen sind und kein Verbraucher angeschlossen ist, wird der übrige Strom
mit Hilfe einer Steuerung ins Netz eingespeist. Die Nutzung der PV-Anlagen mit
Speichermöglichkeiten ist die beste Alternative den Strom effizient direkt zu
nutzen, anstatt ins Netz und wieder von Ihrem Energieversorger zu beziehen.
Die Errichtung einer PV-Anlage bedarf einen direkten Eingriff in die
existierende elektrotechnische Infrastruktur Ihres Gebäudes. Daher müssen
Unmenge an Vorschriften und lokalen Forderungen beachtet werden.
Elektrotechnische Infrastruktur
Schutz und Sicherheit
Die Verantwortung der elektrischen Sicherheit Ihrer PV-Anlage liegt beim
Inbetriebnehmer. Lassen Sie Ihre PV-Anlage daher nur von einer Elektrofachfirma
installieren. Der Errichter Ihrer Anlage ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Anlage an
Sie fehlerfrei zu übergeben! Es sei denn Sie haben eine entsprechende Zertifizierung und
kennen sich mit folgenden Vorschriften aus:
VDE 0185-305-1 bis -4 / VDE 0185-305-3 Bbl. 5
IEC 62305-1 bis -4 / VDE 0100-433
IEC 60364-4-44 / IEC 61643-11
EN 50539-11 / VDE 0100-534
IEC 60634-5-534 / VDE 0100-410
IEC 60634-4-41 / VDE 0100-443
IEC 60634-4-44 / VDE 0100-712
IEC 60634-7-712 / VDE 0126-23
IEC 62446 / EN (TS) 50539-12
DIN 4102
Sprechen Sie Ihren Elektroinstallateur an! Er bietet Ihnen eine fachkundige Beratung
an und kennt sich in diesem Vorschrift-Dschungel gut aus.
KONTAKT
Prüfung der PV-Anlage
Wartung
Die PV-Anlagen sind wartungsfrei. Allerdings bedeutet es nicht, dass sie nicht geprüft
werden sollen. Die Prüfung der PV-Anlage liegt immer im Verantwortungsbereich des
Anlagenbetreibers!
Was muss dann geprüft werden und muss das sein?
Eine PV-Anlage ist in Ihre elektrotechnische Infrastruktur integriert und somit ist ein
Teil Ihrer elektrischen Anlage. Die im Außenbereich installierten Solarmodule,
Anschlüsse und Leitungen sind von der Witterung am schwersten betroffen. Um dauerhaft
hohen Ertrag erzielen zu können, empfehlen wir Ihnen Ihre PV-Anlage regelmäßig von einer
Elektrofachfirma überprüfen zu lassen.
Trotz dem technisch einwandfreien Betrieb muss Ihre PV-Anlage regelmäßig überprüft
werden. Bei der Prüfung wird Ihr Elektroinstallateur den Zustand der Montagesysteme,
Solarmodule und Verkabelung begutachten. Neben der Sichtkontrolle werden alle Leitungen
auf Fehler untersucht. Durch Vermessung der elektrischen Kennwerte wie
Isolationswiderstand, Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen u.a. wird die Prüfung
Ihrer PV-Anlage dem nach VDE gefordertem Prüfungsablauf unterzogen. Somit werden die
Gefahren eines Brandes oder elektrischen Schlages durch Ihre PV-Anlage minimiert.
Am besten empfehlt sich dafür ein Abschluss eines Wartungsvertrages mit Ihrer
Elektrofachfirma. Im Vertrag können Sie den gewünschten Turnus und andere individuelle
Wünsche z.B. Reinigung/Beseitigung der Verschmutzungen festlegen.
TIPP
Prüfung der PV-Anlage
Sinkt die Leistung Ihrer PV-Anlage signifikant, ohne erkennbaren Grund?
Dann ist die Zeit für eine Prüfung gekommen!
TIPP
Eine Sorge Weniger
Der Abschluss eines Wartungsvertrages übernimmt alle Ihre Sorgen und
garantiert Ihnen die Sicherheit und Funktion Ihrer Anlage, optimalen
Anlagenertrag und kann bei Ihrer Versicherung im Schadensfall als Nachweis
über Betrieb der PV-Anlage nach „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
vorgelegt werden.
TIPP
Prüfung der PV-Anlage
Sinkt die Leistung Ihrer PV-Anlage signifikant, ohne erkennbaren Grund? Dann ist die Zeit für eine Prüfung gekommen!
TIPP
Eine Sorge Weniger
Der Abschluss eines Wartungsvertrages übernimmt alle Ihre Sorgen und garantiert Ihnen die Sicherheit und Funktion Ihrer Anlage, optimalen Anlagenertrag und kann bei Ihrer Versicherung im Schadensfall als Nachweis über Betrieb der PV-Anlage nach „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ vorgelegt werden.
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