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Elektro Neubau Blitzschutz

Blitzschutz

Überspannungsschutz seit 2018 ist Pflicht

Eine gute Blitzschutzanlage schützt Ihr Haus vor totalen Schaden. Sie ist die sicherheitstechnische Einrichtung zum Schutz von Gebäuden und Personen. Die Blitzschutzanlage dient u.a. zum Brandschutz und erhöht die Betriebsverfügbarkeit der technischen Infrastruktur. Der Schutz vor Blitz ist in zwei Bereiche unterteilt; in Schutz vor direkten Blitzeinschlägen und in den Schutz vor Blitzeinschlag in der näheren Umgebung oder in der Stromversorgung des Netzbetreibers. Damit Ihre teure Elektronik keinen Schaden bei solchen extremen Spannungsschwankungen abbekommt, ist der Einbau eines Überspannungsschutzes zwingend notwendig und seit 2018 für Neubau die Pflicht!

Sprechen Sie Ihren Elektroinstallateur während der Planung, ob Ihr Gebäude für den äußeren Blitzschutz mit Fangeneinrichtungen und Ableitungen vorgesehen werden muss. Denn bei normalen Wohngebäuden ist der Einbau eines Blitzableiters gesetzlich nicht zwingend verpflichtend, wenn Ihr Haus nicht höher als 20 Meter ist und nicht aus leicht entflammbarem Material bestehet wie z.B. beim Strohdach, Holzdach oder Reetdach. Ob Ihre Immobilie mit einem Blitzschutz ausgestattet werden muss, können Sie auch bei Ihrer zuständigen Baubehörde anfragen. KONTAKT

TIPP

  • Elektro Flensburg Neubau

    Blitzschutz

    Unabhängig von behördlich Auflagen empfehlen wir Ihnen immer den Einbau eines Blitzschutzsystems für Ihr Gebäude. Sie schützen dadurch nicht nur das Gebäude, sondern auch die Personen und Ihre Elektronik, die u.U. beim Blitzeinschlag zur Verlust wichtiger Daten führen wird z.B. bei EDV-Systemen.

TIPP

  • Elektro Flensburg Neubau

    Hausratversicherung

    Der Blitzschutz entlastet Sie bei Ihrer Hausratversicherung! Die meisten Versicherungsgesellschaften verweisen in ihren Klauseln auf Blitzschutz-Vorkehrungen. Bei fehlendem Schutz greift Ihre Versicherung nicht ein.

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